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Beitragsinformationen 2023

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Information zum Mitgliedsbeitrag 2023 / Aktualisierung der persönlichen Daten / Nachweis Ermäßigung


Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3. Dezember 2022 werden im Jahr 2023 folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:

Regelbeitrag (Vollzahler Ü18) 228,00 (19,00/Monat) 205,20 (Familie)
Reduzierter Beitrag (Auszubildende, Studenten, Rentner, Erwerbslose) 180,00 (15,00/Monat) 162,00 (Familie)
Kinder, Jugendliche (Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 156,00 (13,00/Monat) 140,40 (Familie)

Hinweis Familienrabatt: Auf Antrag (formlos, per E-Mail) gewähren wir ab 2 Mitgliedschaften 10% Nachlass auf den Jahresbeitrag. Einzige Bedingung: Gleiche Anschrift und identische IBAN aller Familienmitglieder.

Der Beitrag wird Ende Januar/Anfang Februar per SEPA-Lastschrift vom uns bekannten Konto eingezogen. Die bisher praktizierte abweichende Regelung der halbjährlichen Beitragszahlung (50% Ende Januar, 50% Ende Juni) wird weiterhin akzeptiert und kann auf dem SEPA-Mandat entsprechend vermerkt werden. Sollte jemand auf halbjährliche Zahlung wechseln wollen, genügt eine kurze E-Mail.

Zudem möchten wir daran erinnern, dass die Ermäßigungs-Nachweise (Studienbescheinigungen, Kopie des Auszubildendenausweises etc.) für den reduzierten Mitgliedsbeitrag zum Jahresanfang unverlangt vorzulegen sind. Andernfalls wird der Regelbeitrag eingezogen.

Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sind dem Schatzmeister ebenfalls unaufgefordert mitzuteilen. Auch dies kann einfach und unkompliziert per E-Mail erfolgen. Kosten für die Ermittlung aktueller Adressdaten müssen dem Mitglied ansonsten in Rechnung gestellt werden.

Wie in der Mitgliederversammlung am 14. März 2015 beschlossen, werden die Mitgliedsbeiträge ausschließlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Über Details zur SEPA-Lastschrift haben wir alle Mitglieder 2015 per Brief bzw. E-Mail informiert. Um SEPA-Lastschriften zu ermöglichen, sind wir als Verein verpflichtet, von jedem Mitglied ein Lastschriftmandat in vorgegebener Form einzuholen. Dafür muss das Lastschriftmandat ausgefüllt und zurückgesendet werden.

» SEPA-Lastschriftmandat

Falls noch nicht geschehen, ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mandat per E-Mail, WhatsApp oder Briefpost zurückzusenden.